Downloads & FAQsAuslobung (PDF)Teilnahmebedingungen (PDF)Hinweise zum Einreichungsprozess (PDF)Häufig gestellte Fragen:Ich bin als Architekt in die Architektenkammer eingetragen. Bin ich teilnahmeberechtigt?Nein, nur eingetragene Innenarchitekt*innen sowie Personen, die ein Innenarchitekturstudium absolviert haben, das die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Architektenkammer erfüllt, sind teilnahmeberechtigt.Muss mein Projekt realisiert sein, um zum Wettbewerb zugelassen zu werden?Ja, der Zeitpunkt der Fertigstellung des Projektes (Übergabe des Projektes) muss nach dem 01.01.2023 liegen.Muss mein Projekt in Deutschland realisiert worden sein?Nein, Projekte können weltweit realisiert worden sein. Teilnehmende Büros sollten allerdings mindestens einem Bürostandort in Deutschland haben.Muss ich Büroinhaber*in sein, um ein Projekt einreichen zu dürfen?Nein, auch angestellte Personen sind teilnahmeberechtigt.Warum ist die Einreichung für das bdia Handbuch Innenarchitektur für mich nicht möglich bzw. die Option ausgegeraut?Die Option „Einreichung für das bdia Handbuch Innenarchitektur“ steht nur bdia Mitgliedern zur Verfügung. Wurde bei der Registrierung dies nicht angekreuzt und eine Mitgliedsnummer angegeben, können sich Bewerber*innen nur für den Deutschen Innenarchitektur-Preis bewerben. Zu beachten ist, dass auch die Gewinner*innen des Deutschen Innenarchitektur-Preises im Handbuch veröffentlicht werden. Zusätzlich dazu werden 20 Projekte von bdia Mitgliedern zur Veröffentlichung ausgewählt.Ich möchte stellvertretend für die/den Büroinhaber*in ein Projekt einreichen. Kann ich mich mit meinem eigenen Namen registrieren?Nein, die Einreichung ist personalisiert. Die/der Entwurfsverfasser*in muss schon im Registrierungsprozess als Bewerber*in identifizierbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch bdia Mitgliedsnummer und ggf. Angaben zur Kammerzugehörigkeit der/dem Bewerber*in zugeordnet sowie die Rechnungsstellung korrekt erfolgen kann.Ich möchte stellvertretend für die Büroinhaber*innen mehrere Personen registrieren. Kann ich für alle Personen die gleiche E-Mail-Adresse als Kontaktadresse angeben?Nein, das ist nicht gestattet. Es muss eine eindeutige Zuordnung von Bewerber*in und E-Mail-Adresse erfolgen.Muss ich eine Teilnahmegebühr entrichten?Das hängt von deinem Status ab. Bist du bdia Mitglied, entfällt die Teilnahmegebühr. Für eine Wettbewerbsteilnahme, unabhängig von der Anzahl der eingereichten Projekte, wird der/dem Bewerber*in eine Teilnahmegebühr in Höhe von 450,00 Euro (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.Entfällt die Teilnahmegebühr, wenn ich kurzfristig bdia Mitglied werde?Ja, für Bewerber*innen, deren Antrag auf Mitgliedschaft zum Ende der Einreichungsfrist vorliegt, gilt: Wird der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgreich beschieden, entfällt die Teilnahmegebühr.Sollte die Mitgliedschaft aus formalen Gründen nicht zustande kommen, wird dir die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.Die Mitgliedschaft kann online beantragt werden unter https://bdia.de/mitgliedschaft-beantragen.Ich habe bdia ausgezeichnet! für meine Abschlussarbeit erhalten. Muss ich ebenso 10 Fotos einreichen?Nein, Absolvent*innen, die ausgezeichnet wurden, reichen bitte mind. 5 Abbildungen der Arbeit, 1 Grundriss und max. 3 weitere Plandarstellungen ein.Ich habe bdia ausgezeichnet! nicht erhalten. Kann ich mich trotzdem für den Nachwuchspreis bewerben?Nein, leider ist die Bewerbung für den Nachwuchspreis aktuell den bdia ausgezeichnet!-Prämierten vorbehalten.